Fragen und Antworten zum Pro-Ideenfonds

Die folgenden FAQs dienen der Erstinformation potentieller Antragsteller.


Frage: Wer wird vom Pro-Ideenfonds gefördert?

Antwort: Es werden natürliche Personen gefördert, keine Unternehmen. Zur Zielgruppe gehören insbesondere Mitglieder der Hamburger Hochschulen und Forschungseinrichtungen, aber auch ambitionierte Unternehmensgründer ohne direkten Hochschulbezug werden gefördert.


Frage: An welche Bedingungen ist eine Förderung geknüpft?

Antwort: Der Antragsteller muss beabsichtigen, ein technologieorientiertes Unternehmen in Hamburg zu gründen. Die Förderung muss dazu verwendet werden, ein Projekt umzusetzen, das dazu dient, die geplante Unternehmensgründung weiter voran zu treiben.


Frage: Wann darf ein Unternehmen gegründet werden?

Antwort: Der Antragsteller darf mit seinem zu fördernden Vorhaben nicht wirtschaftlich aktiv sein, bevor die Förderung abgeschlossen ist. Es wird ausschließlich die vorwettbewerbliche Phase gefördert. Ein Unternehmen darf daher erst gegründet werden, wenn die Förderung beendet ist.


Frage: Wie hoch ist die Fördersumme?

Antwort: Die Förderung beträgt maximal 50.000 EUR.


Frage: Wie wird gefördert?

Antwort: Es handelt sich um einen verlorenen Zuschuss. Das Geld muss also nicht zurück gezahlt werden. Ausnahme: Der Geförderte verstößt gegen wesentliche Regeln, z. B. indem er sein Unternehmen außerhalb Hamburgs gründet.


Frage: Welche Tätigkeiten bzw. Kosten können

gefördert werden und welche nicht?

Antwort: Gefördert wird z.B. der Bau eines Prototypen oder das Anfertigen einer Marktstudie. Der Lebensunterhalt des Antragstellers wird hingegen nicht gefördert. Gefördert werden nur Projekte, die erst nach Zugang des schriftlichen Förderbescheids begonnen werden.


Frage: Wie hoch ist die Förderquote?

Antwort: Förderfähige Kosten können in einer Höhe von bis zu 100% durch den Pro-Ideenfonds übernommen werden.


Frage: Wie wird die Förderung ausgezahlt?

Antwort: Die Förderung erfolgt entsprechend dem Projektfortschritt. Der Geförderte reicht Rechnungen ein. Die entsprechenden Beträge werden ihm dann erstattet.


Frage: Wie wird eine Förderung beantragt?

Antwort: Der Antragsteller reicht eine sogenannte Projektskizze und seinen Lebenslauf bei der MAZ level one GmbH ein (Kontakt s. u.). Entsprechende Unterlagen (u. a. Formular Projektskizze) stellt die MAZ level one zur Verfügung.


Frage: Wie wird über einen Förderantrag entschieden?

Antwort: Der Vergabeausschuss des Pro-Ideenfonds spricht gegenüber der Behörde für Wirtschaft und Arbeit der Freien und Hansestadt Hamburg eine Empfehlung bezüglich der Förderung aus. Die Entscheidung liegt bei der Behörde. Der Vergabeausschuss tagt regelmäßig, ca. 8 Mal im Jahr. Der Antragsteller präsentiert sein Vorhaben vor dem Vergabeausschuss. In der Regel wird dem Antragsteller die Entscheidung des Vergabeausschusses innerhalb eines Werktages mitgeteilt.


Frage: Wer organisiert den Pro-Ideenfonds, wer ist

Ansprechpartner, und wer unterstützt die Antragsteller?

Antwort: Dr. Heiko Milde von der MAZ level one GmbH freut sich, Antragstellern helfen zu können. Tel.: (040) 6579805 - 91, milde(at)mazlevelone.com


Frage: Wer unterstützt die Geförderten

bei der Gründung des Unternehmens?

Antwort: Die MAZ level one GmbH finanziert und betreut seit vielen Jahren sehr junge Technologieunternehmen in Hamburg und ist in allen Fragen rund um die Unternehmensgründung sehr erfahren. Das Team der MAZ level one GmbH steht den Geförderten bei der Gründung ihrer Unternehmen mit Rat und Tat zur Seite.

Der Pro-Ideenfonds wird durch die Freie und Hansestadt Hamburg und den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung zu je 50% finanziert. Das Projekt ist Teil des operationellen Programms EFRE Hamburg 2007-2013.